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UKW-Frequenzen im Saarland: Verwaltungsgericht weist Klage von Deutschlandradio ab

PRESSEMITTEILUNG
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Klage von Deutschlandradio gegen die Zuordnung der UKW-Frequenzen Homburg 89,6 MHz, Neunkirchen 99,3 MHz, Saarlouis 102,8 MHz und 99,5 MHz an den privaten Hörfunk abgewiesen. Der laut Saarländischem Mediengesetz (SMG) zuständige Ausschuss des Landtages hatte 2008 einstimmig diese Zuordnung beschlossen, worauf hin Deutschlandradio gegen den Beschluss des Saarländischen Landtags geklagt hatte.

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Dr. Gerd Bauer, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), begrüßt diese Entscheidung, „weil die ungleiche Verteilung von UKW-Frequenzen im Saarland zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit nicht weiter verschärft, sondern wenigstens etwas abgemildert wird.“ Die Landesmedienanstalt Saarland war zu diesem Termin beigeladen, da sie für die Zuweisung der Frequenzen an den privaten Rundfunk zuständig ist.

Das Gericht selbst, so Bauer, habe in seiner Urteilsbegründung auf diese Schieflage hingewiesen und formuliert: „Die Bewertung der bestehenden Sendemöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Saarland in ihrer Gesamtheit führt zu dem Ergebnis, dass die Zuordnung weiterer Frequenzen zur Sicherstellung der Grundversorgung im Sinne von § 21 Abs. 5 SMG nicht erforderlich ist.“

Später heißt es in der Urteilsbegründung: „Im Gegenteil hat der Ausschuss (des Landtages) nach Auswertung der technischen Reichweiten der öffentlich-rechtlichen und der privaten im Saarland zugelassenen Rundfunksender zu Recht eine Schieflage zu Ungunsten des privaten Rundfunks festgestellt...“

Ebenso habe das Verwaltungsgericht klargestellt, so Bauer, dass die Zuweisung der für den privaten Rundfunk zugeordneten Frequenzen einzig und alleine dem Medienrat der LMS obliege, wie das Saarländische Mediengesetz nach dem Verfassungsgebot der Staatsferne des Rundfunks vorgebe: „Welchem privaten Programmveranstalter anschließend die Frequenz konkret zugewiesen wird, richtet sich nach § 52 SMG und erfolgt in einem eigenen Verfahren durch den pluralistisch besetzten Medienrat...“

UKW-Frequenzen im Saarland: Verwaltungsgericht weist Klage von Deutschlandradio ab


Die LMS wird nach den Worten ihres Direktors nun umgehend für die vom Medienrat bereits zugewiesenen Frequenzen die entsprechenden Bescheide an die privaten Veranstalter Radio Salü für das Programm „Classic Rock Radio“ für Saarlouis und Neunkirchen sowie Funkhaus Saar für „Radio Homburg“ erteilen.

Veröffentlicht von Stephan Fischer am 25.10.2010
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