Medienanstalt Sachsen-Anhalt prüft Jugendmedienschutzverstöße durch Penistätowierung bei 89.0 RTL
PRESSEMITTEILUNGAufgrund zahlreicher Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet befasste sich die Versammlung der MSA in ihrer Sitzung am 09.03.2011 mit der Sendung "Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penis-Tätowierung im Radio!" vom 24. Januar 2011 in der Morgensendung des Hörfunkprogramms von 89.0 RTL sowie der visuellen Darstellung der Aktion auf der Internet-Präsenz des Senders. "Weil die Versammlung Verstöße gegen Bestimmungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) nicht ausschließen konnte, wurde die Einleitung eines Prüfverfahrens bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beschlossen." erklärt Martin Heine, Direktor der MSA.
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Als Rechtsfolge eines Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz sieht der Staatsvertrag eine Programmbeanstandung und/oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor.
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Als Rechtsfolge eines Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz sieht der Staatsvertrag eine Programmbeanstandung und/oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor.
Veröffentlicht von Stephan Fischer am 10.03.2011
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